{"id":214,"date":"2024-04-30T09:58:57","date_gmt":"2024-04-30T09:58:57","guid":{"rendered":"https:\/\/partnerschaftsverein-weilrod.de\/?page_id=214"},"modified":"2025-01-21T10:54:01","modified_gmt":"2025-01-21T10:54:01","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/partnerschaftsverein-weilrod.de\/index.php\/sample-page\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Verein zur F\u00f6rderung nationaler und internationaler Beziehungen Weilrod e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beschlossen auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 19.03.2024 in Weilrod. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes K\u00f6nigstein unter der Registriernummer\u00a01515<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a71 <\/strong><br><strong>Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr, Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein zur F\u00f6rderung nationaler und internationaler Beziehungen Weilrod e.V.\u201c und hat seinen Sitz in Weilrod.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Dritten Abschnittes der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Herstellung und F\u00f6rderung nationaler und internationaler Beziehungen zwischen den B\u00fcrgern der Gemeinde Weilrod und den B\u00fcrgern inl\u00e4ndischer und ausl\u00e4ndischer Kommunen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Vertiefung bereits bestehender, sowie die Ankn\u00fcpfung neuer nationaler und internationaler Kontakte, insbesondere durch F\u00f6rderung und Mitgestaltung gegenseitiger Besuche auf B\u00fcrgerebene.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicheZwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a72 <\/strong><br><strong>Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Alle Beitr\u00e4ge, Einnahmen und Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fcnstigungen beg\u00fcnstigt werden.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a73 <\/strong><br><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Abs. 6 und Abs. 10 dieser Satzung aufgel\u00f6st werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Gemeinde Weilrod mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden ist. Beschl\u00fcsse \u00fcber k\u00fcnftige Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach vorheriger Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a74<br>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Personen, die sich in besonderem Ma\u00dfe Verdienste f\u00fcr den Verein erworben haben, k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzende ernannt werden. Sie sind von der Beitragszahlung befreit. N\u00e4heres regelt \u00a711 der Satzung abschlie\u00dfend.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a75<br>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt und durch Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer viertelj\u00e4hrigen K\u00fcndigungsfrist zul\u00e4ssig. Die Austrittserkl\u00e4rung hat durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail Anhang gegen\u00fcber dem Vorstand zu erfolgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist und das Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft dem Mitglied mindestens drei Monate zuvor durch eingeschriebenen Brief des Vorstands angezeigt wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung- wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Beschluss ist mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung des Vorstands kann das Mitglied binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Vorstand einlegen. Daraufhin ist binnen 8 Wochen eine erneute Anh\u00f6rung seitens des Vorstandes durchzuf\u00fchren mit endg\u00fcltiger Entscheidungsfindung.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitrags- und Umlagenforderungen. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Umlagen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a76<br>Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Minderj\u00e4hrige Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar, au\u00dfer bei juristischen Personen.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu unterbreiten. Antr\u00e4ge f\u00fcr die Mitgliederversammlung sind sp\u00e4testens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Vorstand einzureichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a77<br>Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten Beitr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe der Beitragsordnung zu entrichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung kann ferner Umlagen f\u00fcr besondere Zwecke beschlie\u00dfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet,<br>a) die Ziele des Vereins nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern,<br>b) das Vereinseigentum schonend und f\u00fcrsorglich zu behandeln, <br>c) den Beitrag und die Umlagen rechtzeitig zu entrichten.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a78<br>Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a79 <\/strong><br><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ist einmal j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten Viertel des Kalenderjahres, durch den Vorstand einzuberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Jahreshauptversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren die Mitglieder des Vorstandes und die Kassenpr\u00fcfer.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft auf Vorschlag der Kassenpr\u00fcfer \u00fcber die Entlastung des Vorstandes, welcher der Versammlung den Rechenschaftsbericht \u00fcber seine T\u00e4tigkeit im abgelaufenen Jahr zu erstatten hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann auch jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens 10% aller stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe der Gr\u00fcnde schriftlich beantragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen per elektronischer Nachricht an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse vom Vorstand einzuladen. Unzustellbarkeitsmeldungen sind so zu behandeln, als habe das Mitglied keine elektronische Adresse angegeben. Mitglieder, die keine elektronische Adresse angegeben haben, sind weiterhin per Brief einzuladen. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist nicht mehr beschlussf\u00e4hig, wenn von den anf\u00e4nglich erschienenen stimmberechtigten Mitgliedern nur noch die H\u00e4lfte anwesend ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins (\u00a7 41 BGB) und \u00c4nderung der Zielsetzung des Vereins (\u00a7 1 der Satzung) ist die Anwesenheit von Zweidrittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. Kommt eine solche Anwesenheit nicht zustande, hat der Vorstand binnen einer Frist von 4 Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Die weitere Versammlung darf fr\u00fchestens zwei Monate nachdem ersten Versammlungstag, sp\u00e4testens aber vier Monate nach diesem Zeitpunkt stattfinden. Die neue Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfassung zu enthalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der 1. Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter, bei Verhinderung beider, ein vom 1. Vorsitzenden bestimmter Stellvertreter.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung kann eine \u00c4nderung der Satzung beschlie\u00dfen. Bei der Einladung ist die Angabe des zu \u00e4ndernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben. Ein Beschluss zur Satzungs\u00e4nderung kann nur mit der Stimmenmehrheit von Zweidritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden. F\u00fcr einen Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins (\u00a7 41 BGB) und der \u00c4nderung der Zielsetzung des Vereins (\u00a7 1 der Satzung) ist eine Stimmenmehrheit von vier F\u00fcnfteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Abstimmungen erfolgen per Handzeichen. Auf Antrag von mindestes f\u00fcnf stimmberechtigten Mitgliedern ist schriftlich abzustimmen, bei Personenwahl reicht der Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes. Auf Antrag von mindestens f\u00fcnf anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern ist die Entlastung der Vorstandsmitglieder einzeln und schriftlich durchzuf\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung inklusive der gefassten Beschl\u00fcsse hat der Vorstand ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter sowie durch den Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlossene Satzungs\u00e4nderungen sind unverz\u00fcglich durch den Vorstand dem Amtsgericht Usingen zur Eintragung vorzulegen.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 10 <\/strong><br><strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>In den Vorstand kann jedes vollj\u00e4hrige Mitglied \u2013 mit Ausnahme von juristischen Personen- gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand besteht aus:<br>a) dem 1. Vorsitzenden<br>b) zwei Stellvertretern<br>c) dem Schriftf\u00fchrer<br>d) dem stellv. Schriftf\u00fchrer <br>e) dem Kassierer<br>f) dem stellv. Kassierer <br>g) und 2 Beisitzern.<br>Es besteht AlIeinvertretungsrecht.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten, in der Regel vom 1. Vorsitzenden und einem seiner beiden Stellvertreter.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand wird f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt.<br>Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins im Rahmen seiner Zielsetzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, etwa die Aufnahme von Krediten, die \u00dcbernahme von B\u00fcrgschaften sowie der Erwerb, Verkauf und die Belastung von Grundst\u00fccken oder grundst\u00fccksgleichen Rechte bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. F\u00fcr die Beschlussfassung bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann jedes seiner Mitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Dreiviertel der Stimmenmehrheit mit sofortiger Wirkung vom Amt suspendieren. \u00dcber die endg\u00fcltige Amtsenthebung entscheidet die Mitgliederversammlung, die vom Vorstand binnen 4 Wochen einzuberufen ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus oder vom Amt suspendiert, kann der Vorstand ein anderes w\u00e4hlbares Vereinsmitglied mit der \u00dcbernahme des Amtes kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beauftragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Wird die satzungsgem\u00e4\u00dfe Entlastung eines Vorstandsmitgliedes durch die Mitgliederversammlung versagt, so gilt dieses Vorstandsmitglied automatisch in derselben Versammlung als abgew\u00e4hlt. Die Wahl des Nachfolgers erfolgt in derselben Mitgliederversammlung f\u00fcr den Rest der Amtszeit. Wird der gesamte Vorstand nicht entlastet, so hat er binnen 8 Wochen eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Ziel der Neuwahl des Vorstandes. Bis dahin f\u00fchrt er die Gesch\u00e4fte kommissarisch weiter.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und f\u00fchrt Buch \u00fcber die Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen bed\u00fcrfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Finanzgesch\u00e4fte des Vorstandes unterliegen der Pr\u00fcfung durch die Kassenpr\u00fcfer.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer werden f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen an der F\u00fchrung der sonstigen Vereinsgesch\u00e4fte nicht beteiligt sein und ihr Amt nicht l\u00e4nger als ununterbrochen vier Jahre bekleiden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben nach Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres die Kassenf\u00fchrung zu pr\u00fcfen und das Ergebnis schriftlich niederzulegen. Der Kassenpr\u00fcfungsbericht ist auf der n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung vorzutragen. Die Kassenpr\u00fcfer sind berechtigt, au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Kassenpr\u00fcfungen vorzunehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in nicht-\u00f6ffentlichen Vorstandssitzungen, die vom ersten Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von einem seiner beiden Stellvertreter(innen) einzuberufen sind. Der Vorstand kann Dritte zu den Vorstandssitzungen zulassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Im Fall der Beschlussunf\u00e4higkeit muss der 1. Vorsitzende oder einer seiner beiden Stellvertreter(innen) binnen sieben Tagen eine besondere Vorstandssitzung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Vorstandsmitglieder beschlussf\u00e4hig. In der Einladung zu der besonderen Vorstandssitzung ist auf die erleichterte Beschlussf\u00e4higkeit hinzuweisen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Vorstandssitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das abschriftlich s\u00e4mtlichen Mitgliedern des Vorstandes zuzuleiten ist.<br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 11 <\/strong><br><strong>Ehrenvorsitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Auf Vorschlag des Vorstandes beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung dar\u00fcber, ob ein Mitglied zum Ehrenvorsitzenden ernannt wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenvorsitzende werden auf Lebenszeit gew\u00e4hlt. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzenden bedarf es einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Sie werden zu den Vorstandssitzungen eingeladen und haben ohne Stimmrecht beratende Funktion.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Aberkennung des Ehrenvorsitzes kann nur im Zusammenhang mit \u00a7 5 Abs. 3 und 4 dieser Satzung erfolgen.<br><br><br><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide\" style=\"margin-top:var(--wp--preset--spacing--80);margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--80)\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Vereinssatzung als PDF-Dokument<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\" hidden class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/partnerschaftsverein-weilrod.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/2025_01_21_Partnerschaftsverein-Weilrod-Final.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von 2025_01_21_Partnerschaftsverein Weilrod Final.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-840d2e7d-e136-46fb-bba9-852726c05d55\" href=\"https:\/\/partnerschaftsverein-weilrod.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/2025_01_21_Partnerschaftsverein-Weilrod-Final.pdf\">2025_01_21_Partnerschaftsverein Weilrod Final<\/a><a href=\"https:\/\/partnerschaftsverein-weilrod.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/2025_01_21_Partnerschaftsverein-Weilrod-Final.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-840d2e7d-e136-46fb-bba9-852726c05d55\">Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verein zur F\u00f6rderung nationaler und internationaler Beziehungen Weilrod e.V. 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